Wollen Sie für eine Person eine Betreuung anregen, weil diese nach Ihrer Meinung die notwendigen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann und andere Hilfen nicht ausreichend sind, können Sie das persönlich beim zuständigen Amtsgericht tun.
Sie können jedoch auch das nachfolgende Formular ausfüllen und an das für die betroffene Person zuständige Amtsgericht senden.