Wenn eine natürliche Person nicht mehr ohne Hilfe ihre Angelegenheiten regeln kann, kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden.
Das Betreuungsgericht stellt dem Betroffenen in diesem Fall einen gesetzlichen Betreuer zur Seite.
Sollte hierfür kein naher Angehöriger zur Verfügung stehen, wird ein professioneller Betreuer bestellt.
Gerne informieren wir Sie über die Tätigkeiten eines Berufsbetreuers und deren rechtlichen Grundlagen.
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen des Betreuungsrechts und welche Voraussetzungen für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erfüllt sein müssen.
Sie kennen jemanden, der Ihrer Meinung nach seine eigenen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr vollständig allein regeln kann? Lesen Sie hier, wie Sie eine gesetzliche Betreuung anregen können.
Diplom-Sozialarbeiter (FH), Berufsbetreuer
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Eine rechtliche Betreuung wird für einzelne oder mehrere sogenannte "Aufgabenkreise" eingerichtet.
Nur in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen darf ein rechtlicher Betreuer seine Klienten vertreten.
Dies ist keine vollständige Aufzählung, es gibt weitere Aufgabenkreise, die von einem Richter individuell für eine zu betreuende Person eingerichtet werden können.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen rund um das Thema rechtliche Betreuung zur Verfügung.
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