Betreuungsbüro

Christian Jethon


Aufgabenkreise

Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.

Diese Aufgabenkreise können z. B. sein:

  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Entscheidung über die Unterbringung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
     

Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, allen oder aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen. Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Eine Betreuerbestellung muss in regelmäßigen Abständen, spätesten jedoch nach sieben Jahren, auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden. 

Darüber hinaus muss ich dem Gericht einmal im Jahr über meine Tätigkeit berichten und Rechenschaft über das von mir verwaltete Vermögen des Betreuten ablegen.

Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht auch, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.

 


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V.